Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1   Allgemeines – Geltungsbereich

  1. Aufträge werden von uns ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen ausgeführt; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.

  2. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.

 

§ 2   Angebot und Angebotsunterlagen

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. In der Bestellung an uns enthaltene Preise gelten erst mit unserer Auftragsbestätigung als vereinbart.

  2. An Mustern,Abbildungen,Zeichnungen,Kalkulationen und sonstigen Angebotsunterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.

  3. Bei Sonderanfertigungen sind wir berechtigt,Mehr- oder Mindermengen in branchenüblich angemessener Zeit zu liefern.

 

§ 3   Preise – Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar.

  2. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist im Preis nicht enthalten; sie wird am Tag der Rechnungsstellung in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

  3. Unsere Preise verstehen sich ab Werk bzw. Lager, soweit nichts anderes vereinbart wird.

  4. Falls wir dem Besteller aufgrund besonderer Vereinbarung ein Rückgaberecht für bereits ausgelieferte Ware eingeräumt haben und dieser dieses Recht ausübt, erheben wir 5% vom Rechnungsbetrag der zurückgegebenen Ware zur Abgeltung unserer Kosten.

  5. Befindet sich der Besteller mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug oder tritt Zahlungsunfähigkeit oder eine offensichtliche Vermögensverschlechterung ein, werden sämtliche noch offenstehenden Rechnungen sofort zur Zahlung fällig.

  6. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern.

  7. Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegenüber unseren Zahlungsansprüchen ist nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

 

§ 4   Lieferzeit

  1. Im Angebot enthaltene Lieferzeiten sind unverbindlich. Verbindlichkeit tritt erst durch unsere Auftragsbestätigung ein. Bei unverschuldeter Lieferverzögerung ist unsere Haftung ausgeschlossen. Unverschuldet ist eine Lieferverzögerung, wenn sie u.a. auf höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung sowie von uns nicht zu vertretender verspäteter Anlieferung durch Vorlieferanten beruht. Eine uns bekanntgewordene Verschlechterung der Vermögenslage oder der Verzug des Bestellers bei der Begleichung einer offenen Rechnung verlängert die vereinbarte Lieferzeit um den Zeitraum, bis der Hindernisgrund für die Lieferung entfallen ist. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, muß der Besteller uns eine angemessene Nachfrist setzen. In diesem Fall ist die Schadenersatzhaftung im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Setzt und der Besteller, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im diesem Fall können Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens nur geltend gemacht werden, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte.

 

§ 5   Gefahrenübergang

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ oder „ab Lager“ vereinbart.

  2. Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung sichern; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.

 

§ 6   Gewährleistung

  1. Mängel werden nur anerkannt, wenn sie unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort bei uns eingehend schriftlich geltend gemacht werden. Von uns anerkannte Mängel werden nach unserer Wahl entweder durch Nachbesserung, Ersatzlieferung, Wandlung oder Minderung reguliert.

 

§ 7   Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum. Der Besteller ist, solange er sich nicht in Verzug oder in Zahlungsschwierigkeiten befindet, zur Veräußerung der Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Veräußert er die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware, werden die durch die Veräußerung entstehenden Forderungen schon jetzt an uns abgetreten, ohne daß es im Falle der Veräußerung einer ausdrücklichen Bestätigung bedarf.

  2. Kommt der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, ist er verpflichtet, die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben und alle uns zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Dritten von der Abtretung zu informieren.

  3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Gerät der Besteller mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, ist er verpflichtet, auf unser Verlangen die nicht bezahlte Ware herauszugeben. Wir sind dann berechtigt, diese zu verwerten. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers -– abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

  4. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

 

§ 8   Rücksendungen

  1. Rücksendungen werden ohne unsere vorherige Zustimmung nicht angenommen. Sonderanfertigungen, Anbruchpackungen und nicht mehr verkaufsfähige Ware sind von der Rücknahme ausgeschlossen.

 

§ 9   Gerichtsstand, geltendes Recht und Erfüllungsort

  1. Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist Hannover Gerichtsstand.

  2. Erfüllungsort der Lieferung und Zahlung ist Pattensen.

  3. Es gilt ausschließlich Deutsches Recht.


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